Kanzlei Dr. Specht / Rechtsanwältin und Notarin in Lübeck - Notariat Lübeck

Rechtsanwälte & Notarin in Lübeck

Wir betreuen Sie gerne

Wir bieten Ihnen als Rechtsanwälte und Notarin in Lübeck eine umfassende, unabhängige Betreuung in allen notariellen Angelegenheiten und den anwaltlichen Rechtsschwerpunkten Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungsrecht. Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Wir klären mit Ihnen zusammen, welche Besonderheiten gerade in Ihrer Angelegenheit Berücksichtigung finden müssen, wie wir entsprechende vertragliche Regelungen finden oder Sie effektiv in Rechtsangelegenheiten vertreten können.
Kanzlei Dr. Specht / Rechtsanwältin und Notarin in Lübeck - Kompetent

Kompetent

Unser Team verfügt über eine exzellente juristische Ausbildung neben langjähriger Praxiserfahrung. Wir bilden uns regelmäßig unseren Rechtsschwerpunkten fort.

Kanzlei Dr. Specht / Rechtsanwältin und Notarin in Lübeck - Persönlich

Persönlich

Wir suchen gerne das Gespräch mit Ihnen, um vertragliche Einzelheiten punktgenau abstimmen zu können. Wir legen viel Wert auf den persönlichen Austausch und darauf, gemeinsame Lösungen zu finden.

Kanzlei Dr. Specht / Rechtsanwältin und Notarin in Lübeck - Schnell

Schnell

Mit unserer Kanzlei haben wir uns für eine eindeutige Ausrichtung entschieden. So können wir schnell auf veränderte Sachverhalte reagieren und eilbedürftige Angelegenheiten zügig bearbeiten.

Wir betreuen Sie mit viel Engagement

In unserer Kanzlei arbeiten Menschen zusammen, die Freude an der Beratung und Betreuung in Rechtsangelegenheiten haben. Wir stellen Ihnen gerne unser Fachwissen zur Verfügung. Unser Anliegen ist es, Ihnen kurzfristig mit effektiven Lösungen bei der Gestaltung Ihrer Rechtsangelegenheiten zur Seite zu stehen.

Fragen und Anwendungsfälle
im Bereich der notariellen Angelegenheiten

Wofür braucht man eine Grundschuld?

Eine Grundschuld ist eine Sicherheit für eine Geldforderung. Sie wird in das Grundbuch eingetragen. Die notarielle Bestellung einer Grundschuld ist häufig erforderlich, um ein bei einem Finanzierungsinstitut aufgenommenes Darlehen abzusichern. Die Bank stellt Ihnen ein Grundschuldbestellungsformular zur Verfügung, das Sie zur Vorbereitung bei einem Notar/ einer Notarin einreichen. Im Notariat wird die Grundschuld vorbereitet und ein Beurkundungstermin abgestimmt. In der Beurkundung wird das Formular vorgelesen und noch einmal besprochen.

Hauskauf

Als Hauskauf wird umgangssprachlich der Erwerb eines Grundstücks oder eines Wohneigentums beschrieben. Reihen- und Doppelhäuser werden oft als Wohneigentum verkauft, bei einem einzeln stehenden Haus kauft man juristisch betrachtet nicht das Haus sondern das Grundstück. Alle diese Kaufverträge bedürfen der notariellen Beurkundung. Die Kaufverträge bereiten wir vor, wenn Sie uns den Namen von Käufer und Verkäufer, den Kaufpreis und die Grundstücksbezeichnung mitteilen. Alle weiteren Einzelheiten stimmen wir mit Ihnen ab.

Brauche ich ein Testament?

Ein Testament ist eine sogenannte Verfügung von Todes wegen. Nach deutschem Recht gibt es eine bestimmte gesetzliche Erbfolge, die immer dann gilt, wenn der Verstorbene keine anderen Regeln getroffen hat. Wer an andere Menschen als die gesetzlichen Erben vererben möchte, jemandem einen bestimmten Gegenstand zukommen lassen oder einen Vormund für seine minderjährigen Kinder bestimmen möchte, kann das durch Testament erledigen. Im Notariat wird über das Abfassen eines entsprechenden Testaments beraten und dieses Testament ggf. auch entworfen und beurkundet.

Was ist ein Erbvertrag?

Der Erbvertrag ist – genau wie das Testament – eine Verfügung von Todes wegen. Er bindet die beteiligten Personen aber wesentlich stärker an den beurkundeten Willen. Ein Erbvertrag kann nur unter engen Voraussetzungen geändert werden, regelmäßig zum Beispiel nur dann, wenn der Erbe dem zustimmt. Deswegen ist zur wirksamen Regelung eines Erbvertrages auch die notarielle Beurkundung erforderlich. Notar oder Notarin sollen darauf achten, dass niemand sich zu etwas oder in einem Umfang verpflichtet, der gar nicht gewollt ist.

Wie bestelle ich einen Geschäftsführer?

Unternehmen werden durch Geschäftsführer geleitet. Eine Stellung als Geschäftsführer kann sich bei Personenunternehmen unmittelbar aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Bei einer GmbH ist der Geschäftsführer zu bestellen. Geschäftsführer kann dabei ein Gesellschafter – also ein an dem Unternehmen Beteiligter- oder ein Dritter sein, der die Tätigkeit als Angestellter des Unternehmens wahrnimmt. Die An – oder Abmeldung von GmbH-Geschäftsführern ist Aufgabe des Notars oder der Notarin.

GmbH gründen

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Unternehmensform, die eine persönliche Haftung des Betriebsinhabers für im Unternehmen begründete Schulden verhindert. Um eine Haftungsmasse für Geschäftspartner aufzubauen, ist bei der GmbH die Einzahlung eines Betrages von mindestens 12.500,00€ als Stammkapital Voraussetzung für ihre Eintragung im Handelsregister und damit für ihre Entstehung. Günstiger ist die Gründung einer UG (Unternehmergesellschaft [haftungsbeschränkt]): ein Euro Stammkapital ist ausreichend, um diese Gesellschaft entstehen zu lassen. Die Gründungsverträge von GmbH und UG, auch Satzungen genannt, müssen notariell beurkundet werden.

Grundstückskauf

Die meisten Grundstückskäufe beziehen sich auf ein bebautes Grundstück, häufig mit einem Einfamilienhaus. Man kann aber auch ein unbebautes Grundstück erwerben und selbst bauen oder bauen lassen. Grundstückskäufe stellen für die meisten Menschen eine Lebensentscheidung dar. Um zu verhindern, dass jemand voreilig und ohne vernünftige Beratung einen Grundstückskaufvertrag abschließt, hat der Gesetzgeber in diesen Fällen die Beratung und Beurkundung jedes Vertrages durch eine Notarin oder einen Notar vorgesehen. Ein ohne Beachtung dieser Form abgeschlossener Vertrag – auch ein sogenannter Vorvertrag – ist unwirksam.

Was bedeutet der Begriff „Wohnungseigentum“?

bezeichnet das Sondereigentum an einer Wohnung in einem Komplex mit mehreren Wohnungen. Der Wohnungseigentümer ist zwar „Alleinherrscher“ in seiner eigenen Wohnung, muss sich aber an die Regeln der Wohnungseigentümergemeinschaft halten. Die Wohnungseigentümergemeinschaft versammelt sich meistens jährlich zusammen mit dem Verwalter der Wohnungseinheiten und beschließt über diejenigen Fragen, die alle Eigentümer gemeinsam angehen.

Erbbaurecht

ist das Recht, auf einem Grundstück einen Bau – also beispielsweise ein Wohnhaus – zu errichten und zu bewohnen. Der Erbbauberechtigte ist dann Eigentümer des Gebäudes, das auf fremdem Grund und Boden steht. Er zahlt dem Grundstückseigentümer eine Art Miete, den sogenannten Erbbauzins. In Lübeck hat die Hansestadt selbst viele Erbbaurechte ausgegeben; teilweise können die Erbbaube-rechtigten auch das Grundstück von der Stadt kaufen und werden dann (Voll-)Eigentümer.

Welcher Form bedarf der Unternehmenskauf?

Der Kauf eines Unternehmens vollzieht sich häufig über die Veräußerung der Unternehmensbeteiligungen. Dies wird als „Share Deal“ bezeichnet. Im Falle der GmbH sind diese Anteilsübertragungen notariell zu beurkunden, sonst unwirksam. Möglich ist auch eine Übertragung eines gesamten Unternehmens durch Übertragung aller Vermögensgegenstände im einzelnen auf eine andere Person. Diese Form der Übertragung bezeichnet der Jurist als „Asset Deal“. Ob bei dieser Variante eine notarielle Beurkundung notwendig ist, muss im Einzelfall überprüft werden.

Was ist ein Bauträgervertrag?

Als Bauträgervertrag wird diejenige Regelung bezeichnet, in der ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkauft wird, die von einem gewerblichen Verkäufer (Bauträger) errichtet wurde oder wird. Der Gesetzgeber hat für den Käufer besondere Schutzvorschriften vorgesehen, die vor allem in der sogenannten Makler –und Bauträgerverordnung (MaBV) gereglet sind. Bei der Beurkundung eines Bauträgervertrages hat sich die Notarin/ der Notar zwingend an die >Vorschriften der MaBV zu halten, der Vertrag ist sonst unwirksam.

So erreichen Sie uns

Wir freuen uns, dass Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten.

0451 / 871850

Telefonzeiten: Montag – Freitag: 10-13 Uhr &
Montag, Donnerstag: 15-17 Uhr

Kanzlei Dr. Britta Specht
Martin Gollasch – Uwe Pätzmann
Hafenstraße 33
23568 Lübeck

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